Nutze Sie ihre Immobilie um mehr Steuern zu sparen
✓ Schnellere Steuererspanisse
✓ Höhere Rendite
✓ Zertifizierte Sachverständige
Dank Gutachten weniger Steuern zahlen
Effektiv Sparen
Erhöhte Steuerbelastungen
Wenn Sie ein Gutachten für die kürzere Nutzungsdauer Ihrer Immobilie in Anspruch nehmen, sehen Sie sich wahrscheinlich mit hohen Steuern konfrontiert. Diese finanzielle Belastung motiviert Sie möglicherweise, nach Strategien zu suchen, um Ihre Steuerlast effektiv zu reduzieren und Ihre finanzielle Lage zu verbessern.
Komplexe Verwaltungsaufgaben
Die regelmäßige Instandhaltung Ihrer Immobilie fordert nicht nur Zeit und Geld, sondern kann auch innere Unruhe auslösen. Es geht darum, nicht nur den Erhalt Ihrer Immobilie, sondern auch Ihr seelisches Wohlbefinden zu sichern.
Steuerliche und Rechtliche Unsicherheit
Sie mögen als komplexe Herausforderungen erscheinen, die Ihren unternehmerischen Entscheidungen im Weg stehen. Diese können innere Zweifel und Unsicherheiten auslösen. Durch meine professionelle Beratung werden Sie klare, informierte Entscheidungen zu treffen.
Holen Sie das meiste aus ihrer Immobilie. Und das ganz einfach.
Mit einfache Schritten Steuern sparen durch Ihr Immobile
Gutachten Beauftragen
Sie beauftragen hier bei uns ein Gutachten zum Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer Ihrer Immobile.
Fragebogen Ausfüllen
Nach der Bestellung erhalten Sie einen Link zu einem Fragebogen. Dabei werden alle notwendigen Werte Ihrer Immobilie abgefragt, die wir für die Erstellung des Gutachtens benötigen.
Vort Ort Termin
Sie vereinbaren mit einem unserer Partner einen Termin für eine Vor Ort Begutachtung und stellen sicher, dass unser Partner die Immobilie betreten kann.
Gutachten Erstellung
Nachdem wir alle notwendigen Informationen haben wird Ihr individuelles Gutachten erstellt. Sie bekommen es innerhalb 10 Tagen nach der Begehung zugeschickt.
Häufig stellte Fragen
Grundsätzlich ermittelt man die Restnutzungsdauer einfach dadurch, indem man von der Gesamtnutzungsdauer die Jahre des Bestehens abzieht.
Zunächst einmal müssen Sie, wenn Sie eine kürzere Restnutzungsdauer für Ihre Objekt ansetzen wollen, diese gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Als geeignetes Mittel hier kommt in der Praxis nur ein Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer in Betracht. Sofern das Gutachten nach den anerkannten Regeln des Sachverständigenwesens erstellt wurde, wird das Finanzamt dieses akzeptieren. Gelegentlich kann es vorkommen, dass das Finanzamt einzelne Ansätze des Gutachtens anders beurteilt. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, setzen Sie sich bitte unbedingt schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Im Rahmen unserer Geld-Zurück-Garantie unterstützen wir Sie hier bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Das Finanzamt geht zunächst immer von den gesetzlich normierten Restnutzungsdauern aus, also 50 Jahre bzw. 40 Jahre für Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden. Den Nachweis für eine verkürzte Nutzungsdauer können Sie durch ein entsprechendes Sachverständigengutachten erbringen. Dieses geben Sie ganz einfach bei Ihrer nächsten Steuererklärung an und legen das von uns erstellte Gutachten als Beweis vor.
Zunächst einmal müssen Sie, wenn Sie eine kürzere Restnutzungsdauer für Ihre Objekt ansetzen wollen, diese gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Als geeignetes Mittel hier kommt in der Praxis nur ein Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer in Betracht. Sofern das Gutachten nach den anerkannten Regeln des Sachverständigenwesens erstellt wurde, wird das Finanzamt dieses akzeptieren. Gelegentlich kann es vorkommen, dass das Finanzamt einzelne Ansätze des Gutachtens anders beurteilt. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, setzen Sie sich bitte unbedingt schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Im Rahmen unserer Geld-Zurück-Garantie unterstützen wir Sie hier bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Zunächst einmal müssen Sie, wenn Sie eine kürzere Restnutzungsdauer für Ihre Objekt ansetzen wollen, diese gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Als geeignetes Mittel hier kommt in der Praxis nur ein Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer in Betracht. Sofern das Gutachten nach den anerkannten Regeln des Sachverständigenwesens erstellt wurde, wird das Finanzamt dieses akzeptieren. Gelegentlich kann es vorkommen, dass das Finanzamt einzelne Ansätze des Gutachtens anders beurteilt. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, setzen Sie sich bitte unbedingt schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Im Rahmen unserer Geld-Zurück-Garantie unterstützen wir Sie hier bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Im ersten Schritt wird Ihr zuständiges Finanzamt bei Rückfragen zu unserem Gutachten Ihnen im Rahmen des rechtlichen Gehörs eine Anhörung zuschicken. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit mir in Verbindung, ich unterstützen Sie selbstverständlich kostenlos bei der Beantwortung aller Fragen zu diesem Thema. In dem (unwahrscheinlichen) Fall, dass das Finanzamt sofort einen Steuerbescheid ohne Berücksichtigung unseres Gutachtens erlässt, legen Sie bitte form- und fristgerecht Einspruch gegen diesen Steuerbescheid ein und melden sich bei uns. In allen Fällen werden wir und/oder unser Kooperations-Steuerberater Sie bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt, soweit dies unser Gutachten betrifft, unterstützen.
Neben den Informationen zur Lage, Baujahr, Wohnungs- und Grundstücksgröße benötigen wir vor allem Angaben zum Zustand der Immobilie und zu den durchgeführten Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in den letzten Jahren. Diese Angaben werden dann beim Ortstermin nochmal verifiziert.
Die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie wird in einem standardisierten Rechenmodell ermittelt. Diese Methode darf nicht „blind“ auf jede Immobilie angewendet werden, sondern muss immer vom Sachverständige im Einzelfall geprüft werden, ob die Berechnung zu einem sachgerechten Ergebnis kommt.
Beim Ortstermin muss sichergestellt sein, dass wir die Immobilie innen und außen besichtigen können. Sie müssen dazu nicht selbst anwesend sein, sondern können gerne eine andere Person bevollmächtigen oder auch nur Ihren Mieter informieren, dass wir zur Besichtigung kommen.
Dank unserer Netzwerkpartner können wir Ortstermine in ganz Deutschland durchführen und somit bundesweit Gutachten anbieten.
Wir erstellen Restnutzungsdauer-Gutachten für alle Objektarten. Für Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Einfamilien-, Zweifamilien, Reihen- und Doppelhäuser bieten wir Pauschalpreise an. Für Gewerbeobjekte und Spezialimmobilien machen wir Dir gerne ein individuelles Angebot.
Ob sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten lohnt, hängt vor allem davon ab, wie alt die Immobilie ist und in welchem Umfang in den letzten Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden. Aus diesen Eckdaten ermitteln wir im Gutachten die Restnutzungsdauer. Als groben Anhaltspunkt lässt sich sagen: Für Objekte, die älter als 30 Jahre sind und bei denen bisher wenig Renovierungen durchgeführt wurden, weisen i.d.R. eine kürzere Restnutzungsdauer aus, als die beim Kauf vom Gesetzgeber vorgegeben 50 Jahre, ein Gutachten lohnt sich in diesen Fällen also!
Der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer ist grundsätzlich für alle Objektarten möglich.
Das gute ist, dass sich die Kosten für das Gutachten in der Regel bereits bei der ersten Steuererklärung refinanziert haben. Darüber hinaus können wir Ihnen einen Nachlass von 5 % anbieten, wenn Sie für mehr als 3 Objekte ein Gutachten anfordern.
Sie haben noch Fragen?
Schreiben Sie mir.